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   VG Wiesbaden, 28.04.2021 - 2 K 549/20.WI   

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https://dejure.org/2021,65045
VG Wiesbaden, 28.04.2021 - 2 K 549/20.WI (https://dejure.org/2021,65045)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 28.04.2021 - 2 K 549/20.WI (https://dejure.org/2021,65045)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 28. April 2021 - 2 K 549/20.WI (https://dejure.org/2021,65045)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 28.91

    Anwärterbezüge - Mindeststudientzeit - Fachschule

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.04.2021 - 2 K 549/20
    Es handelt sich vielmehr um eine besondere Zweckbestimmung in Form einer tatsächlichen Willensübereinstimmung, die mit der Zahlung der Anwärterbezüge verfolgt wird (BVerwG, Urteil vom 27.02.1992 - 2 C 28/91 -, NVwZ 1993, m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.2009 - 2 B 13.09

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde zur Frage der Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.04.2021 - 2 K 549/20
    Daher ermächtigt § 58 Abs. 3 HBesG den Dienstherrn, die Zahlung der Anwärterbezüge daran zu koppeln, dass der Anwärter nach dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes mindestens fünf Jahre als Beamter Dienst leistet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.07.2009 - 2 B 13/09 -, juris, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 14 ZB 09.1679

    Rückforderung zu viel gezahlter Versorgungsbezüge; kein Rückforderungsausschluss

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.04.2021 - 2 K 549/20
    Das Tatbestandsmerkmal "zuviel gezahlt" entspricht hier insbesondere funktional dem des "ohne rechtlichen Grund" im Sinne des § 812 Abs. 1 BGB (vgl. Bayrischer VGH, Beschluss vom 13.10.2009 -14 ZB 09.1679 -, juris).
  • VG Kassel, 06.12.2023 - 1 K 2318/20

    Auflagen bei Gewährung von Anwärterbezügen

    Da nach der allgemeinen Regelung in § 58 Abs. 3 HBesG die Gewährung der Anwärterbezüge für Anwärterinnen und Anwärter, die im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes ein Studium ableisten, von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden kann, umfasst dies grundsätzlich auch die Möglichkeit, die Gewährung der Anwärterbezüge vom Verbleib im Vorbereitungsdienst bis zu dessen Abschluss sowie von der Bereitschaft zum Eintritt in ein Beamtenverhältnis auf Probe und zum Verbleib darin während einer Mindestdienstzeit abhängig zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - 2 C 28/91 -, NVwZ 1993, 372, 373; VG Kassel, Urteil vom 8. März 2021 - 1 K 824/20.KS -, juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 28. April 2021 - 2 K 549/20.KS -, BeckRS 2021, 57420).

    Es handelt sich vielmehr um eine besondere Zweckbestimmung des Beamtenverhältnisses in Form einer tatsächlichen Willensübereinstimmung, die mit der Zahlung der Anwärterbezüge verfolgt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. September 2001 - 2 A 9.00 -, juris Rn. 14, und vom 27. Februar 1992 - 2 C 28.91 -, juris Rn. 30 ff.; VG Wiesbaden, Urteil vom 28. April 2021 - 2 K 549/20.WI -, BeckRS 2021, 57420, Rn. 29).

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